73. Jahrestag der Genfer Konventionen

Heute vor 73 Jahren, am 12. August 1949, wurden die vier Genfer Abkommen verabschiedet und ihre Vorläufer aktualisiert. Sie besitzen universelle Gültigkeit. Das Rote Kreuz setzt sich für Humanität und Menschenrechte auf der ganzen Welt ein. Als neutrale Instanz hat es sich dazu verpflichtet, den Opfern von bewaffneten Konflikten beizustehen und ihnen zu Recht und Schutz zu verhelfen.

 

Kernstück des Humanitären Völkerrechts

Selbst in bewaffneten Konflikten und der feindlichen Partei gegenüber müssen gewisse Vorschriften der Menschlichkeit geachtet werden. Diese Vorschriften finden ihren besonderen Ausdruck in den weltweit anerkannten vier Genfer Abkommen von 1949 sowie ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005.

Als Kernstück des Humanitären Völkerrechts schützen sie Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

Geschützte Personen

In Zeiten bewaffneter Konflikte schützen die Genfer Abkommen und ihre drei Zusatzprotokolle Zivilpersonen, aber auch Hilfe leistendes medizinisches und geistliches Personal sowie Gegner, die nicht mehr in der Lage sind zu kämpfen – also Kranke, Verwundete oder Schiffbrüchige sowie Kriegsgefangene.

Denn auch in bewaffneten Konflikten sollte es Spielregeln geben. Damit die Medien angemessen über Kriegssituationen berichten können, bedeutet es oft, dass sich Journalisten in gefährliche Situationen begeben müssen. In den Genfer Abkommen sind Journalisten daher auch klar in ihrer Eigenschaft als Zivilisten definiert.

/acw/mjs

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Weitere Informationen zum Humanitären Völkerrecht
und zum Selbstverständnis des Deutschen Roten Kreuzes:
 
<link ueber-uns/selbstverstaendnis/humanitaeres-voelkerrecht.html>Humanitäres Völkerrecht - DRK-Landesverband Oldenburg e.V.</link>

 


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