Auch in der Corona-Pandemie besteht die Pflicht zu helfen und in einem Notfall lebensrettende Sofortmaßnahmen zu ergreifen, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Ersthelfer-Ausbildungen für Betriebe und Firmen finden beim Deutschen Roten Kreuz unter strengen Hygieneschutzregeln weiterhin statt und sind für betriebliche Ersthelfer verpflichtend, doch neuere Auflagen erschweren jetzt die Umsetzung.