Deutsches Rotes Kreuz warnt dringend vor Missbrauch des Schutzzeichens für private Hilfstransporte

Oldenburg, den 1. April 2022 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ebenso wie die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung (IFRC) alarmiert, dass private Helferinnen und Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Schutz- und Kennzeichen des Roten Kreuzes versehen (rotes Kreuz auf weißem Grund). Die Verwendung der drei internationalen Schutzzeichen (Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Roter Kristall) ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. „Wer auf seinen privaten Hilfstransport-fahrzeugen das Rotkeuz-Abzeichen anbringt, begeht einen klaren Missbrauch des Schutzzeichens, den wir scharf verurteilen und der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann“, sagt Helmut Gels, Präsident des DRK-Landesverbandes Oldenburg.

 

Das Symbol dürfe in bewaffneten Konflikten zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung. „Die völkerrechtlich anerkannten Schutzzeichen symbolisieren Hoffnung und Menschlichkeit für alle Opfer von bewaffneten Konflikten“, betont Rainer Kokoschka, Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V. „Ihre besondere Bedeutung bekannt zu machen und gegen jeglichen Missbrauch zu schützen, ist in Konfliktzeiten besonders wichtig.“

Bei einer missbräuchlichen Verwendung riskieren die Akteure nicht nur selbst Leib und Leben, sondern vergrößern auch die Gefahr z.B. für humanitäre Hilfstransporte oder Evakuierungskonvois trotz des berechtigterweise verwendeten Schutzzeichens angegriffen zu werden.

Die beschriebenen Wahrzeichen signalisieren, welche Personen, Einrichtungen, Transportmittel und Materialien im Falle bewaffneter Konflikte durch das humanitäre Völkerrecht geschützt sind. Jede direkte Reproduktion des Zeichens oder ein Design, das das Zeichen des Roten Kreuzes einbezieht oder stilisiert, stellt einen Missbrauch dar.

Die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Missbräuche des Wahrzeichens vorzubeugen und/oder sie zu ahnden. Hierzu gehören nicht nur Gesetzes- und Strafmaßnahmen, sondern auch die Information und Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit, der unterstützenden Unternehmen, der medizinischen Berufsgruppen.

Der DRK-Landesverband Oldenburg e.V. stellt zum Humanitären Völkerrecht auch entsprechende Materialien für den Schulunterricht ab der 5. Jahrgangsstufe bereit.

 

/drk generalsekretariat/acweller

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