Die Schulung wurde durch drei Gastvorträge bereichert. Der Konventionsbeauftragte des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V., Martin Schmid, referierte praxisnah und detailliert über das Mandat des Amtlichen Auskunftsbüros. Hauke Hausschildt, Bezirksbeauftragter Katastrophenschutz und Beauftragter für die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im DRK-Landesverband Niedersachsen e.V., zeigte in seinem Vortrag eindrucksvoll die Berührungspunkte des DRK innerhalb der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) auf. Ebenfalls auf großes Interesse stieß der Vortrag von Frank Piwecki, Dozent für politische Bildung am Bildungszentrum Ritterhude, zum Thema „Krieg der Zukunft – Hybride Konflikte zwischen Entgrenzung und Verantwortung“.
Hintergrund
Im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts unter Beteiligung Deutschlands ist die Bundesregierung aufgrund der Genfer Abkommen verpflichtet, ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten. Dessen Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass bestimmte Personengruppen, insbesondere Kriegsgefangene und Zivilinternierte der gegnerischen Partei, zu ihrem Schutz registriert werden. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass Nachlässe verstorbener Inhaftierter an deren Angehörige übergeben werden. Die Aufgabe zur Einrichtung eines AAB im Konfliktfall wurde dem DRK-Suchdienst übertragen, der bereits in Friedenszeiten für die Planung und Vorbereitung dieser Strukturen verantwortlich ist.
Mit Beschluss des DRK-Präsidiums vom 25. April 2022 sowie des DRK-Präsidialrates vom 21. Juni 2022 erlangten sowohl das neue „Konzept Amtliches Auskunftsbüro“ als auch die „Rahmenregelungen der Bereitschaften zur Mitwirkung im übergeordneten Aufgabenbereich Suchdienst, AAB und Personenauskunft“ verbandsweite Gültigkeit.
Die Lehr- und Leitungskräfte der Personenauskunft können im Konfliktfall gemäß den geltenden Rahmenregelungen der Bereitschaften zur Mitwirkung im übergeordneten Aufgabenbereich Suchdienst, AAB und Personenauskunft zur Unterstützung der hauptamtlichen Strukturen herangezogen werden.
