wir begrüßen nachdrücklich, dass die Schutzschirmregelungen für Einrichtungen nach § 150 SGB XI vom 30. September bis zum 31. Dezember verlängert werden. Wir mussten aber leider feststellen, dass die Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder, die gemäß Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V Leistungen anbieten, nicht berücksichtigt worden sind.
Bundesweit haben die vom Müttergenesungswerk anerkannten medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und die in anderen Trägerschaften betriebenen Kliniken ihre Arbeit nach dem Corona-Lockdown wiederaufgenommen, so auch unser DRK Nordsee-Kurzentrum Schillig und unsere DRK Villa Kunterbunt Wangerooge. Diese Wiedereröffnung war für Mütter, Väter und ihre Kinder sowie für pflegende Angehörige, die in dieser Zeit hohen familiären Belastungen ausgesetzt waren und noch immer sind, dringend erforderlich. Der Bedarf ist größer denn je.
Allerdings ist eine Vollauslastung – und damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtungen – unter den vor Ort geltenden Abstands- und Hygieneanforderungen in den Kliniken aus verschiedenen Gründen nicht möglich:
Außerdem haben wir in den Kliniken trotz geringerer Belegung im Vergleich zu den Vorjahren einen immens höheren Arbeitsaufwand. Wir können im besten Fall knapp 70% der Appartements belegen, müssen aber 100% des Personals einsetzen. Nur so können wir alle Hygieneregeln umsetzen und gleichzeitig das qualitativ hohe Niveau unseres Therapieangebots aufrechterhalten. Der höhere Arbeitsaufwand entsteht konkret durch vermehrte Desinfektion, eine veränderte Essensausgabe, das Durchführen der Therapieangebote in kleineren Gruppen (wodurch Therapien dann teils mehrfach angeboten werden müssen) sowie die veränderte Kinderbetreuung.
Das alles hat zur Folge, dass es in vielen Kliniken, trotz des noch bestehenden Rettungsschirms bis zum 30.09.2020, nach wie vor zu deutlichen Einnahmeausfällen kommt.
Der gegenwärtige Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass die Krise noch nicht vorbei ist. Es ist schon deutlich wahrzunehmen, dass das Infektionsgeschehen wieder zunimmt und dass die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter davon betroffen sind.
Die Verlängerung des Schutzschirms ist deshalb absolut erforderlich. Die jetzt dringend benötigten stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehöre sind eine wichtige Grundlage für die gesundheitliche Unterstützung. Dieses Angebot muss auch langfristig erhalten bleiben.
Der noch nicht umgesetzte Plan der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), eine befristete Mehrvergütung vorzunehmen, ist eine gute und wichtige Geste, aber es stellt keine Kompensation für den bald fehlenden Rettungsschirm dar. Wir sind auf die Verlängerung des Rettungsschirms angewiesen.
Mit freundlichen GrüßenHelmut Gels | Präsident Daniela-Florina Udrea | Landesgeschäftsführerin